NERV!!!

Dienstag, 30. August 2011

Unseriöse Inkassobüros - dem Eisberg nicht nur die Spitze nehmen!

Nun tun sich also endlich die Verbraucherzentralen zusammen und verfolgen (besonders) unseriöse Inkassobüros, um Druck auf den Gesetzgeber auszuüben. Die Branche befindet sich in einem nahezu gesetzlosen Zustand, was die Sorgfalt des Vorgehens, die Höhe der angesetzten Gebühren und Sanktionsmöglichkeiten bei Fehlverhalten betrifft. Zwar sind sie auch den allgemeinen Gesetzen unterworfen und müssen sich nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz registrieren lassen, aber die Möglichkeiten, einzuschüchtern und unseriös abzuzocken und dabei straf- und zivilrechtliche Folgen zu vermeiden, sind grenzenlos. Gerade einem einzigen Inkassobüro in Berlin, das vor allem für Internet-Abofallen tätig ist, wurde die Erlaubnis widerrufen - und die gewannen sogar ihre Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin dagegen. Und selbst, wenn ihnen einst die Erlaubnis entzogen werden sollte, dürfen sie weiter machen und sich in einem anderen Bundesland niederlassen.

Doch in den Detailfragen, wie man den gänzlich unkoscheren Vertretern des Gewerbes zu Leibe rücken kann, droht der vielleicht wichtigste Aspekt unterzugehen, nämlich, die Branche an sich in ihrer Notwendigkeit und Berechtigung zu hinterfragen. Denn Mahnungen kann jeder selbst schreiben; große Unternehmen können das mit minimalen Kosten per Computer, einen gerichtlichen Mahnbescheid kann auch jeder selbst veranlassen, und wenn er wirklich Hilfe braucht, gibt es immer noch Anwälte. Wozu braucht man also Inkassobüros in der seriösen Geschäftswelt? Die Antwort ist einfach: Kostenschinderei und Profitgenerierung auf eine Weise, dass der Kunde, wenn er in die Falle tappt, kaum noch Einfluss darauf hat.

Die schwärzesten Schafe:
Der offensichtlichste Teil des Problems sind die eindeutig unseriösen Inkassobuden, die sich darauf spezialisiert haben, unseriöse oder klar betrügerische Forderungen einzutreiben: aus Internet-Vertragsfallen, wo Kosten nur kleingedruckt, in den AGB versteckt oder überhaupt nicht genannt werden, oder aus zweifelhaften Telefonverträgen. Auch in den Forderungslisten: Rechnungen für unverlangte Warenlieferungen oder völlig frei erfundene Forderungen. Allen diesen Inkassobüros ist gemeinsam, dass sie Forderungen eintreiben, die nicht aus einvernehmlichen, in vollem Bewußtsein der Folgen bei allen Beteiligten entstandenen Verträgen stammen, sondern wo Verträge nicht existieren, ungültig sind oder durch Tricks, Täuschungen oder Druck entstanden.

Immerhin: "Russisches Inkasso" oder der "Schwarze Mann", der angebliche Schuldner beschattet, drohen zumindest in diesem Bereich nicht. Dafür tauchen aber immer wieder Fantasie-Inkassofirmen, teils aus dem Ausland, auf, die mit falschen Gerichtsurteilen drohen, Homepages erstellen (mit ausländischer Anschrift, aber auf deutsches Recht ausgerichtet) und Drohschreiben per Brief oder E-Mail verschicken.

Die meisten dieser Inkassos setzen auf Einschüchterung und immer neue, immer schärfere Drohschreiben. Doch unseriöse Inkassofirmen können auch für Opfer gefährlich werden, die sich damit nicht zum Zahlen bewegen lassen: Einige veranlassen auch bei unberechtigten Forderungen gerichtliche Mahnbescheide - versäumen die Opfer den Widerspruch und sitzen auch den Vollstreckungsbescheid aus, wie zuvor schon den Inkassomüll, haben sie die Forderung fast unanfechtbar am Hals, egal, wie betrügerisch sie ist. Manche erheben sogar nach Widerspruch Klage, weil viele Opfer sich gar nicht oder ohne qualifizierte Hilfe verteidigen - noch immer Riesenchanchen für Abzocker, ihren Forderungsmüll rechtsgültig zu titulieren. Sobald aber eine ernsthafte Verteidigung erfolgt, ziehen sie sich meist zurück.

Die große Grauzone:
Im Massengeschäft mit Verbrauchern haben Inkassounternehmen zunehmend Verbreitung gefunden. Nicht wenige Handelskonzerne haben eigene, interne Inkassofirmen gegründet, die bei Verzug die Forderungen übernehmen und saftige Gebühren aufschlagen. Diese sind gesetzlich nicht geregelt, so dass ein Inkassobüro gegenüber dem Schuldner nahezu jede Fantasiegebühr fordern kann. Gerichtlich durchsetzbar ist die zwar in der Regel nicht, da hat sich das Equivalent an Anwaltskosten in den meisten Fällen als Obergrenze für Inkassogebühren durchgesetzt. In vielen Fällen sind sie auch gar nicht einklagbar. Viele lassen sich aber einschüchtern oder im Schuldbewusstsein jeden Wucher aufdrücken, und so wird auch ein Großteil der "Kontoführungsgebühren", "externen Inkassoauslagen", unnötigen oder überhöhten Adressermittlungskosten und sonstigen Fantasiegebühren tatsächlich bezahlt.

Dazu kommt, dass sich gerade im Masseninkassomarkt einige Unternehmen immer wieder mit der Unterwelt der Abzocker verbünden. So ist das Inkassounternehmen "acoreus" einerseits durch massenhafte Eintreibeversuche für längst verjährte Telefonrechnungen bekannt geworden, wo auf wenige Euro teils 50 bis 70 Euro Inkassogebühren aufgeschlagen wurden. Nach Berichten im Netz war die Firma aber auch für Gewinnspielunternehmen ebenso tätig wie für den Schweizer Versandhandel Provea, der unverlangt Unterwäsche liefert und dafür Geld fordert, sowie für die Internet-Vertragsfalle Melango, wo Jäger vermeintlicher Schnäppchen von teils erheblichen Verlusten bedroht sind. Von anderen, sich "seriös" generierenden Inkassobuden sind ähnliche Fälle bekannt.

Seriöse Inkassounternehmen - gibt es sowas?
Es ist schwer, einen Arbeitsbereich für Inkassounternehmen auszumachen, der nicht entweder von Geschäftsleuten und Unternehmen selbst bedient werden könnte, oder eindeutig in den Bereich der Rechtsberatung fiele und damit Sache von Anwälten und Gerichten wäre. Allenfalls könnte man sich Detektivarbeit bei größeren Beträgen vorstellen, wo Profischuldner Geld verschieben und systematisch Gläubiger prellen. Das Geldeintreiben im Massengeschäft mit Verbrauchern fällt nicht unter solche besonderen Notwendigkeiten. Um ein Unternehmen als seriös zu bezeichnen, gehört mehr dazu als nur das Fehlen eines offensichtlich strafbaren Verhaltens! Dazu gehört auch, dass es Gewinn nur aus einvernehmlich erzielten Verträgen zieht und bei Verschulden eines Vertragspartners nicht mehr verlangt, als tatsächlich an Schaden entstanden ist.

Neuregelungen - Chancen und Gefahren

Die Verbraucherzentralen verlangen offenbar neue gesetzliche Regeln - doch genau dabei besteht die Gefahr, dass damit letztlich eine zweifelhafte Branche weiter legalisiert und hohe Zusatzforderungen, deren Rechtmäßigkeit derzeit zumindest im Zweifel steht, rechtlich verbindlich werden. Denn Neuregelungen werden oft nicht im Sinne des Allgemeinwohls getroffen, und es müssen bei einer Neuregelung die Lobbyisten der Branche außenvor gehalten werden.

Gute Gründe, Inkassobüros im Verbrauchergeschäft gar keine rechtliche Grundlage mehr zu gewähren:
  1. Unlautere Preisgestaltung
    Geschäfte, Versandhäuser, Telekommunikationsunternehmen und Energieanbieter versuchen, mit niedrigen Preisen Kunden zu ködern. Doch nicht wenige von ihnen legen es darauf an, ihren Kunden nachher böse Überraschungen zu servieren, vor allem, wenn es zu Zahlungsschwierigkeiten kommt, und genau an der Stelle, wo der Kunde (scheinbar) keinen Entscheidungsspielraum hat, den großen Reibach zu machen. Kreative Kostenschinderei mit Rücklast-, Mahn- und Inkassogebühren sorgt da für Gewinn, wo der Markt mit ehrlicher Preisgestaltung nur geringe Margen hergibt oder man sich sogar mit Dumping etablieren muss. Da schafft es schon mal ein "Billigflieger", aus der Vorreiterbranche in Sachen unlautere Preisgestaltung, seinen Kunden 50 Euro Rücklastgebühr anzurechnen, mit Technik wie vor 100 Jahren und bummelstreikenden Mitarbeitern, die für so einen Vorgang angeblich 72 Minuten brauchen. Entsprechend werden bei geplatzten Abbuchungen oder EC-Kartenzahlungen für die erste, simple Mahnung schon mal schnell über 50 Euro angerechnet. Natürlich lässt sich sowas auch computergestützt für Centbeträge erledigen, aber es geht ja schließlich um Profitmaximierung da, wo der Kunde den Preis nicht bestimmen oder ablehnen kann.

  2. Profit aus sozialen Notlagen
    Durch die Zunahme prekärer Arbeitsverhältnisse, sinkende Löhne und Sozialleistungen, die mangels Inflationsanpassung effektiv immer weiter unter das Existenzminimum sinken und außerdem immer öfter willkürlich gekürzt oder gestrichen werden, können selbst gut wirtschaftende Menschen ihre Verbindlichkeiten immer weniger regelmäßig erfüllen. Es kommt zwangsläufig zu Zahlungsverzügen, Rückbuchungen, Rücklastschriften und dergleichen. Wenn hier Inkassobüros eingeschaltet werden, bedeutet dies, dass gezielt aus Notlagen Kapital geschlagen wird; die Inkassokosten sind in der Regel nicht durch den tatsächlich notwendigen Aufwand gerechtfertigt. Außerdem: Wenn Politik und Gesellschaft solche Not- und Mangelsituationen ausdrücklich billigen und befördern, dann müssen sie eben auch die Konsequenzen tragen, was gegebenenfalls heißt, dass Kosten durch unvermeidbare Zahlungsprobleme auf die Allgemeinheit oder die Geschäftstreibenden umgelegt werden müssen.

  3. Forderungswäsche
    Inkassounternehmen sind, besonders im Massengeschäft, nicht zur Prüfung der Forderungen verpflichtet, können also fast risikolos unberechtigte oder betrügerische Forderungen übernehmen, eigene Kostenforderungen draufschlagen und das Ganze mit Drohszenarien und sogar Rechtsmitteln eintreiben. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 25.8.2011 zugunsten des Abofallen-Eintreibers "Deutsche Zentral Inkasso" bestätigt diese Rechtslage. Analog zur Geldwäsche, wo kriminelle Erträge durch Verschieben letztlich legal erscheinen, werden so Forderungen aus untergeschobenen Verträgen oder ohne jede Grundlage, deren Eintreibung am Ursprung noch als Betrug zu identifizieren wäre (oft von Firmen mit Briefkastenadressen und in Steueroasen), schon durch einfache Weitergabe an ein Inkassobüro juristisch sauber gewaschen und sind dort gleichrangig mit im Grunde berechtigten Forderungen.

  4. Schadwirtschaft
    Inkassobüros gehören zu einem Wirtschaftszweig, der Geld nicht durch einvernehmliche Leistungen verdient, sondern dadurch, dass er aus oft unabsichtlichen und geringfügigen Verfehlungen exorbitante Forderungen zum Nachteil der betroffenen Personen generiert. Einem Wirtschaftszweig, der Geschäfte zu Lasten Dritter macht, die bei Preisbildung oder eventuellen "Leistungen" nicht mitreden können und dabei das Maximum auszupressen versucht. Mit tatsächlichen, unvermeidlichen Kosten durch Zahlungsverzüge haben Inkassogebühren in der Regel nichts zu tun - Verzugszinsen oder Mahnkosten (Porto+Papier) liegen meist nur bei einem Bruchteil davon. Es schaffen sich Unternehmen Profit zum Schaden anderer, ohne, dass damit ein Zusatznutzen entstünde. Der Schadwirtschaft gehören des weiteren z.B. Abmahnanwälte an, die serienmäßig geringfügige Rechtsverstöße mit dem Ziel völlig überhöhter Kostenrechnungen verfolgen, oder Parkraumbewirtschafter, die vor Supermärkten auf geringfügige Parkverstöße lauern, um dann für exorbitante Kosten abzuschleppen. Kurzum: Schadwirtschaft ist das, was im Volksmund allgemein "Abzocke" genannt wird. Sie nützt niemandem, außer jenen, die sie betreiben, fügt nur Menschen Schaden zu und ist auch keine angemessene Möglichkeit, um Leute zur Einhaltung von Rechten zu disziplinieren. Der Staat sollte dieser Wirtschaft jede rechtliche Grundlage entziehen, sie zivilrechtlich möglichst weit mit Kriminalität gleichsetzen und außerdem die beteiligten Unternehmen und Personen dauerhaft an weiterer Geschäftstätigkeit oder der Ausübung rechtspflegerischer Berufe hindern.

Was gesetzgeberisch zu tun ist:
  • Keine weiteren Rechtsgrundlagen für eigene, zusätzliche Forderungen von Inkassobüros, wenn die Eintreibung auch mit anderen Mitteln kostengünstiger möglich ist.
  • Die -naheliegende- Begrenzung von Inkassogebühren auf Anwaltsgebühren-Äquivalent darf nur eine Obergrenze darstellen und keine weitergehenden Rechtsansprüche auf Inkassogebühren begründen. Alle bisherigen Umstände, die Inkassogebühren hinfällig werden lassen, müssen bestehen bleiben.
  • Kein Anspruch auf Inkassogebühren, wenn der Forderungsinhaber effektiv selbst eintreibt und eine organisatorische Trennung zum Geldeintreiber nur konstruiert. Insbesondere bei ausgelagerten Inkassoabteilungen innerhalb von Konzernen und dem Konstrukt der Inkassozession.
  • Gegebenenfalls ist auch daran zu denken, der Inkassobranche jegliche Rechtsgrundlage zu entziehen und Rechtsdienstleistungen zwecks Geldeintreibung nur noch durch -streng überwachte- Anwälte durchführen zu lassen.
  • Verzug allein rechtfertigt keine auf den Schuldner umzulegende Einschaltung Dritter (weder Inkasso noch Anwalt); eine einfache Mahnung ist jedem Unternehmen selbst zu Papier- und Porto-Kosten (ca 3 €) zumutbar. Insbesondere, wenn der Verzug ohne Wissen des Schuldners eingetreten ist (Rücklastschrift, geplatzte Kartenzahlung usw.), muss erst eine einfache Mahnung erfolgen.
  • Strikte Begrenzung aller mit Zahlungsproblemen verbundenen Zusatzkosten auf das tatsächlich anfallende, unvermeidbare Maß, und hier auf marktübliche Preise bei einvernehmlichen Leistungen. Also eine Verhinderung von Wucher z.B. mit Rücklastgebühren, Mahnkosten, Identitätsermittlungen usw. AGB-Klauseln, die Wucherpreise erlauben oder festlegen, müssen ungültig sein. Von Unternehmen kann erwartet werden, dass sie für die Bearbeitung von Zahlungsverzügen die gleiche Kostenoptimierung betreiben wie für die reguläre Rechnungsabwicklung (EDV-Einsatz usw.).
  • Inkassos oder Anwälte, die unberechtigte Forderungen (ursprüngliche oder eigene Zusatzforderungen) eintreiben, müssen im Einzelfall mit Sanktionen, im Wiederholungsfall oder bei regelmäßig derartigem Handeln mit Entzug ihrer Erlaubnisse rechnen, wie auch Strafverfolgung und zivilrechtlichem Schadenersatz. Es besteht eine Prüfungspflicht, insbesondere, wenn von der Art der Forderungen oder aufgrund des Forderungsstellers eine erhöhte Wahrscheinlichkeit unberechtigter Forderungen vorliegt.
  • Der Automatismus des gerichtlichen Mahnverfahrens, dass einerseits ein versäumter Widerspruch des Forderungsgegners eine Forderung rechtsgültig macht und andererseits dies selbst bei klar fehlender Berechtigung, Sittenwidrigkeit oder Betrug nicht mehr angefochten werden kann, muss zumindest für Verbraucher aufgehoben werden. Es ist normal, dass ein Verbraucher erst reagiert, wenn er von Vollstreckungsmaßnahmen betroffen ist; also muss auch dann noch Widerspruch möglich sein. Unberechtigte und betrügerische Forderungen müssen auch nach Titulierung noch anfechtbar sein!
  • Es muss mit rückwirkender Betrachtung allen Geldeintreibern der Geschäftsbetrieb untersagt werden, die wiederholt durch unberechtigte Forderungen und/oder sittenwidrige Praktiken aufgefallen sind. Einmal nach schon geltendem Recht, ggf. aber auch rückwirkend! Denn: "Nulla Poena sine lege" gibt es so im Zivilrecht nicht; hier gilt statt "Keine Strafe ohne Gesetz" nur der weichere "Vertrauensschutz". Und den sollte und muss der Staat Abzockern nicht zugestehen!

Fazit: Inkassounternehmen sind im Verbrauchergeschäft überflüssig wie ein Kropf. Ihre Aufgaben können entweder die Geschäftsbetriebe selbst, oder gegebenen Falls Anwälte übernehmen - wobei man sogar gerichtliche Mahnbescheide ohne weiteres selbst verschicken kann. Dafür stehen sie für ein an sich bedenkliches Geschäftsmodell, nämlich Menschen zu bedrohen und einzuschüchtern und dafür auch noch von ihnen Geld zu verlangen - auch bei "seriösen" Inkassounternehmen. Dass es in den letzten Jahren einen Massenzuwachs an eindeutig unseriösen Inkassofirmen gab, die für Abofallen, untergeschobene Gewinnspiele und ähnliches eintreiben, ist nur folgerichtig. Es ist nun an der Zeit, hier aufzuräumen und diese Art Schadwirtschaft am besten ganz vom Fenster verschwinden zu lassen. Schulden eintreiben geht auch auf seriösere Weise, Inkassobüros braucht es dafür nicht!

Sonntag, 27. März 2011

Schlechte Formulare: Wann verschwindet endlich die Folge "Name - Vorname"?

Neulich gab es wieder ein x-beliebiges Antragsformular auf Papier auszufüllen. Man geht der Reihe nach die Felder durch und schreibt bei "Name" das rein, was man üblicherweise darunter versteht, den ganzen Namen. Doch dann kommt das nächste Feld: "Vorname". Und schon wird im Namensfeld davor hektisch der schon hingeschriebene Vorname durchgestrichen. Langsam muss man sich fragen: Mögen die Ämter und Institutionen, die solche Formulare erstellen, solches Geschmiere? Oder wollen sie die Leute, welche die Formulare ausfüllen, ärgern? Zwar ist das Problem meist auch den Ausfüllenden bekannt, aber wer macht schon ein Brainstorming, bevor er solche Standardfelder ausfüllt? Und so kommt es erst wieder in den Sinn, wenn das Malheur schon geschehen ist. Das Krikelkrakel ließe sich leicht vermeiden, wenn dort entweder "Familienname" stünde oder der Vorname auch vorher käme, wie man es erwarten würde. Doch es scheint, als wollen die Formularersteller eine schlechte Form konsequent weiter verwenden.

Bleibt zu überlegen: Der eigene Name ist der ganze Name, und deshalb ist es auch eigentlich richtig, ihn komplett ins Namensfeld zu schreiben. Der Vorname steht dann eben noch ein zweites Mal im Feld dahinter. Müssen die Aussteller eben sehen, dass sie die Formulare richtig verarbeiten...

(wieder so eine Kleinigkeit, die nervt!)

Donnerstag, 30. Dezember 2010

Und das Layout funzt nicht...

Hab gerade gesehen, dass in meinem Blog gar kein Titel erscheint! Krieg den Fehler auch nicht weg. Mist!

Mittwoch, 29. Dezember 2010

Geldeintreiber nerven mal wieder mit verjährten Rechnungen

Anscheinend verschickt die Firma acoreus, Finanzdienstleister für die Telekommunikationsbranche, wieder einmal Mahnungen für verjährte Rechnungen. Diesmal sollen es 4,18 Euro von November 2005 sein, davon 1,18 Euro Telefongebühren. Offenbar wurden damals von der Telekom in Mahnungen nicht alle Beträge von Call-by-Call-Anbietern eingefordert, so dass die im ungünstigsten Fall leer ausgingen.

Nur: Wer kann nach über 5 Jahren noch nachvollziehen, wann er wie lange über welchen Call-by-Call-Anbieter telefoniert hat? Einige Call-by-Call-Anbieter haben damals schon gemahnt und ihr Geld auch erhalten, aber bei einigen wurde das offenbar verschlampt, so dass man jetzt die Leute mit Mahnungen bombardiert. Und nicht wenige beschweren sich im Internet, dass sie gleich Inkassoschreiben der acoreus-Inkassotochter aCS (acoreus Collection Services) bekommen, wo aus den Minibeträgen der Telefonate gleich Inkassoforderungen von 20, 50 bis über 70 Euro werden. Von Verjährung ist in der Mahnung keine Rede - diese tritt nach 3 ganzen Kalenderjahren ein, für 2010 also für alles von 2006 und eher. Rechnungen von 2005 sind also schon seit Anfang 2009 verjährt.

acoreus hatte mir dieses Jahr schon mal eine Mahnung für Telefonate von 2005 zukommen lassen; die Einrede der Verjährung wurde zunächst ignoriert, und ich bekam ein Inkassoschreiben. Also schickte ich den von Verbraucherzentralen bereit gestellten Vordruck ab, worauf ich keine Rückmeldung bekam, mich aber nicht mehr auf dem Schuldnerportal von aCS einloggen konnte. Danach war Ruhe - bis kurz vor Weihnachten eine neue Mahnung eintrudelte. Gegen die hab ich jetzt auch Einrede der Verjährung erhoben; wieso bezahlen für etwas, wo ich gar nicht mehr weiß, ob ich's überhaupt genutzt habe? Und vorsorglich auch gleich für alle verjährten Rechnungen von 2006 und früher, sowie für das Jahr 2011 für alles von 2007.

Bleibt zu hoffen, dass ich damit Ruhe von verjährten Telefonrechnungen habe!

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