Medienfreiheit-Videospiele&Co

Donnerstag, 10. März 2011

Aktionsbündnis Amoklauf Winnenden - immun gegen Kritik?

Es jährt sich zum zweiten Mal der Amoklauf von Winnenden, eine der großen und spektakulären Gewalttaten der jüngeren deutschen Geschichte. Weiterhin aktiv ist das Aktionsbündnis Amoklauf Winnenden (AAW), das einige der betroffenen Eltern gegründet haben und in dem mindestens ein Mitglied (H.Schober) faktisch hauptberuflich dessen Forderungen vertritt. Und die sind radikal: Allgemeines, völliges Verbot von Waffen in Privathaushalten, Verbote von Computerspielen selbst für Erwachsene, Einschränkung der Medienberichterstattung bei Straftaten.

Dazu kommt ein reichlich fragwürdiger Umgang mit dem Vater des Täters - es bleibt der Eindruck, dass man sich stellvertretend an ihm rächen will, indem man sich nicht mit den üblichen Strafen für das vorschriftswidrige Aufbewahren der Tatwaffe begnügt, sondern ihn in den Knast stecken will, als sei er selbst aktiver Mittäter gewesen. Ein ähnliches Schmierentheater gab es schon nach dem Amoklauf an der Columbine High School 1999 in den USA, wo man die Eltern der Täter im Rahmen einer Sippenhaftung nachhaltig mit organisierten Hasstiraden überzog und zu horrenden Zahlungen zwang - in der Erwartung, dass ein Gerichtsurteil noch teurer gewesen wäre.

Und doch meinen offenbar viele Journalisten, diesem Aktionsbündnis so etwas wie absolute Integrität zugestehen und Kritiker abwehren, gar diffamieren zu müssen. So agitiert der Südkurier gegen die Autorin der Website JagdWaffenNetz, die einen Offenen Brief an das AAW veröffentlicht hat, als schriebe sie in einem unverschämten Ton gegenüber den armen, zu schonenden Opfern, behauptet gar, sie wolle den Opferfamilien den Mund verbieten. Man kann sich über die Positionen in dem Brief streiten - sie sind aber legitime Kritik an einer von mehreren Forderungen des AAW, mit denen die Freiheitsrechte der Menschen beschnitten werden sollen.

Auch Computerspieler haben sich mehrfach kritisch gegen die Zensurforderungen des Aktionsbündnisses gewandt und sind dort ebenso auf taube Ohren gestoßen, während der politische Machtmissbrauch zu ihrem Schaden, der in Deutschland immer wieder versucht wird und der es in der Schweiz mittlerweile zu verheerenden "Erfolgen" gebracht hat, weiterhin ihre Lebensqualität bedroht. Denn anders als von Waffen geht von Computerspielen keine konkrete Gefahr aus; die Forschungslage zu abstrakten Risiken belegt nichts Schwerwiegendes, obwohl es eine starke Präsenz von Exponenten aggressiven Moralaposteltums gibt, die "logischer Weise" Risiken erkennen, nachdem sie schon vorher lange Computerspiele schlecht gemacht und teilweise Zensur und Verbote gefordert hatten. Die anhaltende Studienschlacht der Forscher um Computerspiele mit Gewaltinhalten sollte nicht darüber hinweg täuschen, dass es bei den Verbotsforderungen nicht in erster Linie um belegbare, konkrete Risiken für reale Gewalttaten geht, sondern darum, anderen die eigenen Geschmacksurteile und Moralvorstellungen selbst in virtuellen Fantasiewelten aufzuzwingen.

Das AAW vertritt die Stimmungslage, dass infolge einer schweren Gewalttat nicht etwa gewartet, nachgedacht und vernünftig gehandelt werden soll, sondern dass vor allem die Schaffung einer scheinbar heilen Welt mit sauberen Bildschirmen, ohne private Waffen und mit einer an enge Regeln gebundenen Berichterstattung zu Straftaten oberstes Gebot sei. Zwangsläufige Konsequenz derartiger Bestrebungen ist die Forderung, das Freizeitverhalten und selbst die Fantasie der Menschen nach gesellschaftlichen Vorgaben zu optimieren und zu normieren, um selbst das letzte, hochabstrakte Risiko zu eliminieren, dass sich aus Fantasien, Medienbildern oder gerade zufällig vorhandenen, potentiellen Mordinstrumenten Verbrechen entwickeln. Und man kann davon ausgehen, dass es bei solchem Vorgehen nicht bei Schusswaffen und "Killerspielen" bleibt, sondern nahezu alles willkürlich verboten wird, was einige Meinungsführer oder einflussreiche Personen für "gefährlich" halten oder erklären, weil es ihrem Geschmack entgegen läuft.

Eine solche Optimierungspflicht für das Freizeitverhalten würde letztlich die Menschen um einen wesentlichen Teil ihrer Lebensqualität bringen und dem betroffenen Staat den Charakter eines kollektiven Gefängnisses geben. Deshalb muss im Sinne der Freiheit und Lebensqualität der Menschen auch ein gewisses Maß an Risiko in Kauf genommen werden. Wenn mögliche Risiken nur hochabstrakt und überhaupt strittig sind, wenn dazu noch ein mitunter exzessives Jugendschutz-System besteht, das Kinder und Jugendliche vor vermeintlich Gefährlichem schützen soll, dann sind generelle Verbote in keiner Weise akzeptabel!

Doch auch bei Waffen, die eine konkrete Gefahr darstellen, muss zwischen individuellen Freiheitsrechten, Gefahren und weiteren Überlegungen abgewägt werden. Das ist nicht nur die Freiheit zur Verwendung in Schützenvereinen oder zur Jagd: Denn Waffen sind auch ein Machtfaktor für das Volk gegen potentiell tyrannische Regierungen. Die aktuellen Ereignisse in Libyen zeigen, dass gegen Tyrannei oft nur Gegengewalt hilft, und die kann ein bewaffnetes Volk eben viel effizienter ausüben als ein unbewaffnetes. Dazu sollte auch die Armee fest im Volk verankert und keine selbsternannte, auf autoritäre Führer eingeschworene "Elite" oder zusammen gekaufte Söldnertruppe sein, die ein Herrscher viel leichter zur Unterdrückung des eigenen Volkes einsetzen kann. Waffen sind (leider) ein Muss, um Freiheit zu gewährleisten und einen Aggressor an einem Angriff zu hindern - sonst wird der Friedfertige untergebuttert. Für den konkreten Umgang soll es natürlich Sicherheitsvorschriften geben, damit es nicht bei jedem nichtigen Streit gleich Tote gibt. Solche Sicherheitsvorschriften gibt es aber schon zur Genüge, und die meisten Waffenbesitzer halten sich auch daran. Seltene Ausnahmefälle dürfen da zu keiner Überreaktion führen. Obwohl Schusswaffen, anders als Computer-"Killerspiele", eine konkrete Gefahr darstellen und der Missbrauch auch legaler Waffen zweifellos Menschenleben kostet, stehen gleich mehrere grundsätzliche Werte einem völligen Verbot von Waffen in Privatbesitz entgegen.

Man sieht also, dass die Forderungen des AAW in vielfacher Hinsicht höchst fragwürdig und als rational vertretbare Konsequenzen aus der Tat schlicht falsch sind. Man kann jemandem als Opfer zwar zugestehen, dass er sich radikaler zu Dingen äußert, die er mit der Tat in Verbindung bringt, aber deswegen müssen die Äußerungen und Forderungen noch lange nicht richtig sein, und schon gar nicht gehören Forderungen, die auf breiter Ebene in Grund- und Freiheitsrechte vieler Menschen einschneiden, gegen Kritik immunisiert.


Nachtrag:
Nach Medienberichten besteht auch eine wirtschaftliche Interessenverflechtung zwischen dem Aktionsbündnis und dem Mehrheitsgesellschafter der Firma Armatix, Bernd D., die offenbar wiederholt versucht, durch Lobbyismus und Einfluss auf die Gesetzgebung Waffenbesitzer zur Abnahme ihrer Produkte zu zwingen. Ferner ist Bernd D. der Firma Quellsysteme GmbH verbunden. Diese bewirbt Wassergeräte u.a. mit nicht beweisbaren Behauptungen aus der Esoterikszene, wonach eine angebliche "Clusterstruktur" in Wasser für dessen Qualität verantwortlich sei, dass Wasser darin "Informationen" speichern könne und dass Gifte auch noch über solche "Informationen" oder "Frequenzen" Schadwirkungen haben könnten, wenn sie selbst schon heraus gefiltert seien. Neben einer physikalischen Filterung behauptet die Firma auch, die Geräte würden "feinstofliche Informationen" in Wasser "löschen". Es werden also Wassergeräte unter anderem mit irrationalen und quasi-magischen Wasserbehandlungsmethoden beworben.

Mittwoch, 26. Januar 2011

Gewaltverherrlichende Medien gibt es nicht!

Man hört es immer wieder in moralisierender Berichterstattung, in der üblichen Empörung und bei Zensurforderungen: den Begriff der "Gewaltverherrlichung" in Medien. Doch hat irgend jemand schon mal mit einem gewaltverherrlichenden Medium Kontakt gehabt, es genutzt? Oder ist das Ganze nur ein Phantom?

Denn welches "Killerspiel" oder welcher Horrorfilm haben schon Passagen, wo sich der Kämpfer oder der Zombie-Schlächter mit Kettensäge hinstellt und dem Spieler oder Zuschauer sagt: "Was ich hier mache, ist auch wirklich ein geile Sache. Es ist gut und cool, wenn du durch die reale Welt marschierst und da alles abknallst!" Nein, nach solchen Medien kann man lange suche, auch in solchen auf Indizes und Beschlagnahmelisten. Man wird sie unter regulären Veröffentlichungen nicht finden (Untergrundprodukte, etwa der Neonazi-Szene, will ich mal außenvor lassen). Genau das wäre aber notwendig, wenn man einigermaßen sinnvoll von "gewaltverherrlichenden Medien" reden wollte.

Wenn man sich anschaut, wogegen sich der Begriff richtet, merkt man schnell, dass die so bezeichneten Medien zwar jede Menge Gewalt darstellen oder nachspielen lassen, was zu Schock- und Gruselzwecken oder zum schlichten Wettkampf völlig legitim ist. Denn fiktionale Medien sollen ja gerade auch das darstellen, was man in der realen Welt nicht tun kann oder (zurecht) nicht tun darf. Doch auch dann, wenn es in einem Computerspiel für Gewalttaten Punkte, Extrawaffen oder ähnliche Belohnungen gibt, handelt das Ganze immer noch in einer von der Realität abgetrennten Fantasiewelt, die zur Unterhaltung geschaffen wurde und nicht, um damit entsprechende Handlungen in der Wirklichkeit zu glorifizieren.

Der Begriff "Gewaltverherrlichung" ist also eine Manipulation dummer Zuhörer, die damit glauben sollen, dass ein Medium, welches Gewalt darstellt oder nachspielen lässt, diese damit in der Wirklichkeit verherrlicht. Das ist grober Unfug, schließlich ist es nur unbedenkliche Gewaltdarstellung, aber es ist die verbale Strategie jener Propagandisten, die Filmfreunden und Computerspielern ihre Geschmacksurteile und Vorstellungen von Zucht und Ordnung aufnötigen wollen - häufig in Form staatlicher Zensur und Verbote. Und ganz dummdreist wird es dann getrieben, wenn diese Kreise ernsthaft behaupten, Filme und Computerspiele seien faktisch Lernmittel, und gewalttätige Darstellungen, etwa im Verbrechermilieu oder Krieg, würden zur direkten Übernahme der "Werte", Moralvorstellungen und Handlungsweisen aus Verbrechertum und Krieg anstiften.

Man denke an Umfragen, wo gefragt wird: "Sollen gewaltverherrliche Computerspiele verboten werden?" Natürlich wollen die meisten Leute keine Spiele, in denen zu echten Gewalttaten angestiftet wird. Stimmen sie aber für ein Verbot, dann wird ihre Meinung für jene eingespannt, die mit einem bewusst falsch verwendeten Begriff der Gewaltverherrlichung manipulieren und damit auch Darstellungen ohne jeden Anstiftungscharakter kriminalisieren wollen. Denn es werden dann viele Leute für ein Verbot stimmen, die mit Hackfleischdarstellungen per Filmtrick oder Bits und Bytes keine Probleme haben. Wirklich gewaltverherrlichende Spiele bleiben dagegen ein Phantom, das es auf den allermeisten Rechnern und auf dem offiziellen Spielemarkt nicht gibt, so blutig es dort auch zur Sache geht. Diese Art Manipulation fällt in Medien immer wieder auf.

Man sollte also, wo immer der Begriff "Gewaltverherrlichung" im Zusammenhang mit Unterhaltungsmedien fällt, auf dessen fälschendes und manipulatives Potential hinweisen, darauf, dass damit legitime und harmlose fiktionale Gewaltdarstellungen zur "Verherrlichung" echter Gewalt umdeklariert werden sollen. Und selbst sollte man den Begriff meiden, denn gegen sein Manipulationspotential kommt man schwer an.

Und die Moral von der Geschicht:
Gewaltverherrlichende Medien gibt es nicht!



(Oder etwa doch...? "America's Army" ist doch sooo schön blutarm, soll nur ein paar Rekruten sammeln, also kein Problem mit Gewaltverherrlichung, da verbietet man doch lieber irgendwelche Zombie-Kettensägen-Schlächtereien...)

Montag, 17. Januar 2011

Rudolf Hänsel: Game Over! Buchrezension fertig

Die Rezension des Buches von Rudolf Hänsel, langjähriger Spielegegner und unter anderem an den Verbotsbestrebungen in der Schweiz beteiligt, ist fertig.

Freitag, 31. Dezember 2010

Einführung zum Thema Medienfreiheit, Teil 2 ("Killerspiele", Horrorfilme&Co)

->Teil 1

Nachdem ich zuletzt schon einen Beitrag über meine persönliche Geschichte im Kampf gegen die Spielezensur eingefügt hatte, möchte ich mich in diesem Teil zu meinen Ansichten und Zielen zu dem Thema äußern.

Die Bundesrepublik Deutschland ist zwar kein klassich autoritärer Staat und rühmt sich einer so genannten "freiheitlich-demokratischen Grundordnung", doch die Freiheit im Privatbereich und in Fantasiewelten wurde schon kurz nach ihrer Entstehung beschnitten: 1954 wurde nämlich die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften BPjS, heute Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, BPjM, gegründet. Ziel war damals vor allem so genannte "Schmutz- und Schundliteratur", die als ach so gefährlich hingestellt wurde, dass man die Jugend davor "schützen" musste. Und, wass es zumindest fraglich erscheinen lässt, ob wirklich nur Jugendschutz das Ziel war, wurden mit der Indizierung durch die neue Stelle so strenge Verkaufsbeschränkungen eingeführt, dass betroffene Medien kaum noch Gewinn bringend verkauft werden konnten und so vom Markt verdrängt wurden.

Das, was der Öffentlichkeit als "Jugendschutz" verkauft wurde, war also die Einrichtung einer Zensurbehörde, die auch Erwachsene in ihrer Medienfreiheit beschnitt, indem sie Inhalte, die nur in der Fantasie spielten und im Privatbereich genutzt wurden, verdrängte. Die BPjM behauptet zwar, keine zu sein, begründet das aber nur damit, dass sie Medien nicht vor Veröffentlichung prüft. Das ist natürlich unsinnig, verhindert eine nachfolgende Indizierung oder gar Strafverfolgung doch von vorne herein die Entstehung möglicher Weise betroffener Medien. Als Zensur muss vielmehr jedes Bestreben gewertet werden, die individuelle Freiheit bei Medien unter nachrangige Dinge, wie politische Machtinteressen oder gesellschaftliche Sitten- und Normvorstellungen zu zwingen.

In den 1980er-Jahren indizierte die BPjM praktisch alle Computerspiele, in denen irgendwie Kriegshandlungen vorkamen.

Dazu kam 1985 einer der schlimmsten Sündenfälle bundesdeutscher Medienpolitik, die Umwandlung des Gewaltdarstellungs-Paragrafen §131 in ein Zensurgesetz gegen die damals populären Horrorvideos. Mit der Verbreitung von Videorekordern und Videotheken hatte in den 1980er-Jahren eine neue Freiheit Einzug gehalten: Filme waren nicht mehr nur auf den Mainstream zugeschnitten, sondern auch auf extremere Randgruppen, denen es am Schockeffekt durch Gewalt, Blut- und Ekeleffekte lag. Zahlreiche Filme entstanden, die Blut- und Hackfleischeffekte bis ins letzte Detail zeigten und so das Genre des Splatterfilms schufen. Extreme Low-Budget-Produktionen wurden zu Trendsettern; so gilt bis heute "Tanz der Teufel" als ein Meisterwerk unter den Horrorfilmen. Der Regisseur, Sam Raimi, ist heute Starregisseur, ebenso wie Peter Jackson ("Herr der Ringe"), der mit "Braindead" ein blutiges Debüt lieferte.

Was den Fans gefiel, rief selbst ernannte Sittenwächter auf den Plan, die ihren Geschmack allen anderen aufnötigen wollten und hierzu letztlich den §131 umfunktionierten. In den letzten Jahren wurde dieser Paragraf auch zunehmend gegen Computerspiele angewendet.

Dass jemand gestellte Verbrechen in Filmen oder Videospielen abartig findet und ablehnt, ist normal, aber das ist seine persönliche Haltung, die er niemandem aufzwingen darf. Auch ich würde es als pervers empfinden, wenn jemand in einem Computerspiel virtuelle Kinder vergewaltigen und dann möglichst grausam umbringen müsste. Aber: Es wird kein echtes Kind dadurch geschädigt und auch nicht dazu in der Realität angestiftet, damit fällt der einzig legitime Verbotsgrund weg und ich habe kein Recht, ihm ein solches Spiel zu verbieten!

Ich setze mich demgegenüber dafür ein, dass Privates privat bleibt und fiktionale und virtuelle Welten dem Zugriff von Staat und Sittenwächtern entzogen bleiben. Medien, die nur mit fiktiven Charakteren und in fiktiven Szenarien spielen, dürfen vom Staat keinerlei sittlich-normativen oder geschmacklichen Grenzen unterworfen werden! Auch, wenn staatliche Entscheidungsträger, Journalisten oder die Gesellschaftsmehrheit ein Computerspiel oder einen Film noch so abartig und pervers finden: Freiheit bedeutet, dass der Nutzer, spätestens mit dem vollendeten 18.Lebensjahr, ein Recht darauf hat, das ihm niemand nehmen darf.

Doch auch der Jugendschutz muss kritisch hinterfragt werden: So droht er immer wieder zum "Erwachsenenschutz" auszuarten oder ist gar direkt nur Vorwand für allgemeine Zensur. Gibt es überhaupt so etwas wie "jugendgefährdende Medien"? Denn niemand wird durch einen Horrorfilm oder ein Computerspiel mit Gewalt- und Tötungshandlungen in irgend einer Weise in Leib, Leben und Gesundheit gefährdet. Die Behauptung einer "sittlichen Verrohung" ist willkürlich und spekulativ - nichts, was Zensurmaßnahmen rechtfertigen würde. Dazu müssten eventuelle negative Effekte, so es sie denn geben sollte, gegen den Gewinn an Spaß und Lebensfreude durch solche Medien abgewogen werden. Insgesamt komme ich zu dem Schluss, dass es sicher für Kinder und Jugendliche ungeeignete Medien gibt, aber keine wirklich gefährlichen! Ein Kind am Bildschirm mit der Kettensäge Gegner zerstückeln zu lassen, ist sicher nicht passend und kindgerecht, aber das Kind hat dadurch keinen wirklichen Schaden.

Darum ist es besser, den gegenwärtigen "Jugendschutz"-Begriff durch den Begriff "Erziehungshilfe" zu ersetzen. Dies bedeutet, dass der Staat, etwa durch Altersfreigaben, die elterliche Erziehung unterstützt, aber keine staatliche Verbotspraxis statt findet.

Meine persönlichen Ziele im Bezug auf Medienfreiheit:
  • Ersatzlose Abschaffung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) und der Indizierungspraxis
  • Rückführung des Gewaltdarstellungs-§131 auf den Stand vor 1985, Aufhebung der darauf beruhenden Horrorfilm-Verbote und jeder sonstigen Zensurfunktion gegen fiktionale Unterhaltungsmedien
  • Abschaffung sonstiger Medienzensurgesetze, z.B. JMStV
  • Altersfreigaben auf Medien als Unterstützung der elterlichen Erziehung; die Freigabe ab 18 darf dabei keiner inhaltlichen Beschränkung mehr unterliegen und darf nicht verweigert werden
  • Aufhebung aller behördlichen und rechtlichen Verbote gegen reale Kampfspiele wie z.B. Paintball und Laserdrome.
  • NS-Inhalte in Videospielen: Verfolgung höchstens, wenn diese der Verbreitung von NS-Ideologie, Rassenhass oder ähnlichem dienen, nicht bei rein historischem, scherzhaftem oder sonstwie nicht-propagandistischem Hintergrund - entsprechend der jetzigen Handhabung bei Filmen.
  • Abschaffung der 184er-Paragrafen (Pornografie, Prostitution). Auf realen Sexualverbrechen (Kindesmissbrauch, Vergewaltigung) basierende Pornos in den zuständigen Gesetzen verfolgen (z.B. §176, §177 StGB)
  • Abschaffung und Verhinderung jeglicher staatlicher Kontrolle über den Datenabruf im Internet, z.B. "Zugangserschwerungsgesetz", Stoppschild-Seiten usw.

Donnerstag, 30. Dezember 2010

Einführung zum Thema Medienfreiheit, Teil 1 (betrifft "Killerspiele", Horrorfilme & Co)

Ich habe mich in den letzten Jahren auf das Thema Medienfreiheit und Kampf gegen Zensur spezialisiert, dort insbesondere auf die Debatte um von Gegnern so genannte "Killerspiele" am Computer. Es begann mit Hetzbeiträgen des ZDF-Magazins "Frontal 21" und anderer, vor allem öffentlich-rechtlicher Medien, in denen Spiele mit Gewalthandlungen verteufelt und eine staatliche Zensur zumindest nahe gelegt wurde. Das Thema betraf mich direkt, doch letztlich sah ich ein, dass ich mich für Freiheit bei Computerspielen nur sinnvoll engagieren konnte, wenn ich das Thema Individuelle Freiheit und -zumindest im Privatbereich und in Fantasiewelten- deren Vorrang vor gesellschaftlichen Normen selbst in den Mittelpunkt rückte.

Daraufhin begann ich zunächst, mich in Foren zu äußern, doch nach einiger Zeit wollte ich Texte auf höherem Niveau schreiben, die sich auch mit Hintergründen beschäftigten. So schrieb ich über Zusammenhänge zwischen dem ZDF und der CDU-Politikerin und heutigen Bundesintegrationsministerin Maria Böhmer. Diese engagierte sich in der Politik in hohem Maße für sittlich-normative Medienzensur und war gleichzeitig stellvertretende Vorsitzende im ZDF-Fernsehrat.

Bald schaffte ich es, auf dem Gebiet echte journalistische Arbeit zu leisten. So informierte ich im Frühjahr 2007 über eine höchst zweifelhafte Praxis des ARD/NDR-Fernsehmagazins "Panorama", das im Februar jenes Jahres den bis dahin schlechtesten und hetzerischsten Beitrag zu dem Thema gesendet hatte. In einer ganzen Reihe von Beiträgen hatten Panorama-Redakteure Material einer Firma für Internet-Filtersoftware verwendet, deren Chef als "Experten" interviewt und in der Tendenz der Beiträge der Firma zugearbeitet. So wurde das Internet als Hort von Terroristen und Bombenbauern verunglimpft und seine Zensur durch den Staat nahe gelegt. In dem "Killerspiele"-Beitrag von Panorama wurde die Möglichkeit, Spielzusätze aus dem Internet zu laden, attackiert, und der Firmenchef fantasierte "Gefährdungen" durch den 2.Weltkriegs-Shooter "Call of Duty" herbei. Seine Firma bewarb einen "Ego-Shooter-Filter", mit dem der direkte Zugriff auf "Killerspiel"-Seiten und das Spielen im Internet unterbunden werden konnten.

Weiterhin engagierte ich mich in der Wertediskussion, unter dem Aspekt, dass die Freiheit zum Spielen gewalthaltiger Spiele ein Aspekt allgemeiner Freiheit und damit ein Wert ist. Investigativ wurde ich dann wieder, als es Anfang 2010 ein Sittenwächterverein in der Schweiz zu schaffen drohte, dort ein allgemeines Verbot von "Killerspielen" politisch auf den Weg zu bringen. Dabei stellte sich heraus, dass der Verein personell und über Weblinks mit Kreisen verbandelt war, die einst zu der ultrakonservativen Psychosekte "Verein zur Förderung der psychologischen Menschenkenntnis (VPM)" gehörten. Die Aufklärung darüber wurde auch von einigen Schweizer Medien aufgegriffen und machte dem Zensurverein zumindest zeitweise Schwierigkeiten. Hier blicke ich auch gerne mal über die Grenzen, denn ein Spieleverbot in der Schweiz würde auch hier zu Lande wieder die Zensur-Agitatoren auf den Plan rufen.

Erfreulicher Weise ist im Jahr 2010 in Deutschland die "Killerspiel"-Debatte so ruhig gewesen wie lange nicht mehr; Zensur-Vorstöße erscheinen derzeit sinn- und chancenlos. Doch das kann sich ändern, sobald wieder eine spektakuläre Straftat geschieht, für die Computerspiele als Sündenbock dienen müssen. Für diese Zeit muss man gerüstet sein, um Hysteriegesetze zu verhindern, wo man, nur um "etwas zu tun", sinnlose und schikanöse Verbote erlässt. Und dafür gibt es viel zu tun!

->Teil 2

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